Um kriminellen Machenschaften und terroristischen Aktivitäten auf die Spur zu kommen, hat der Gesetzgeber bereits im Jahre 2008 Online-Durchsuchungen zugestimmt. Theoretisch ist die Spionagetechnik über das Internet nun also möglich, in der Praxis sieht es bislang aber etwas anders aus.
Nach eigenen Angaben hat das Bundeskriminalamt bisher auf derartige Maßnahmen verzichtet. Mittels Online-Durchsuchungen könnten die Computer verdächtiger Personen auf beweiskräftige Dateien durchsucht werden, auch das Lesen des E-Mail-Verkehrs wäre theoretisch möglich, wobei sowohl eingehende als auch ausgehende Mails auf deren Inhalt überwacht werden. Es wird unterschieden zwischen Online-Durchsuchungen, bei denen einmalig der Rechner einer verdächtigen Person auf Dateien untersucht wird und Online-Überwachungen, die über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Die meisten sehen die Option der Spionagetechnik über das Internet als starken persönlichen Übergriff an, denn niemand kann vorhersehen, wer sich in den heimischen Rechner einhackt, wann er das tut und welche Informationen vom Rechner abgezogen werden. Da bieten auch Firewalls und gute Antivirenprogramme, die den Zugriff von außen verhindern helfen können, nur wenig Schutz, da Umprogrammierungen und das Einschleusen von Trojanern dann doch noch zum Ziel führt.
Da bei den meisten unbescholtenen Bürgern sowohl die E-Mail-Post als auch Dateien sehr persönlichen Charakter haben, ist die Vorstellung, dass alle Welt sie lesen kann, nicht gerade das, was sich die Menschen unter Privatsphäre vorstellen. Die meisten befürchten einen Missbrauch dieser Art von Spionagetechnik, zumal die gesetzlichen Regelungen bisher noch recht schwammig sind und die Technik nicht nur zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden kann, sondern auch zur Beschaffung journalistischer Informationen. Wohl aus diesem Grund zeigt sich nur etwa die Hälfte der Bundesbürger mit Online-Durchsuchungen bzw. Online-Überwachungen einverstanden.
Die Stiftung Warentest hat kürzlich Türsicherungen getestet und dabei festgestellt, dass Diebe selbst bei hochwertigen Sicherungen oft viel zu leichtes Spiel haben. Insgesamt 15 Türsicherungen wurden dem Test unterzogen, davon erhielt gerade einmal eine die Note „Sehr gut”. Fünf Produkte bekamen das Prädikat „Gut”, drei „Ausreichend” und sechs Produkte schnitten mit „Mangelhaft” als Testurteil ab.
Bei Stiftung Warentest wurde in die vier Produktgruppen Schließzylinder, Kastenzusatzschlösser, Querriegelschlösser und Türschilde unterschieden. Das einzige Produkt mit „Sehr gut” als Testurteil ist der Schließzylinder von BKS Janus. Im Test war es nicht möglich, den Schließzylinder aufzubrechen oder herauszuziehen. Selbst beim Aufbohren brauchten die Tester eine ganze Weile, bis sie den Schließzylinder knacken konnten. Der Ikon Vector hat fast ebenso gute Ergebnisse erzielen können. Allerdings wurde eine falsche Angabe zur Sicherheitsklasse gemacht, weshalb dieses Produkt abgewertet werden musste.
Auch die Türschilde, die zusätzlichen Schutz gegen das Aufbrechen des Schließzylinders bieten, konnten recht gut abschneiden. Nur einer der drei Türschilde, der Ikon PI 2000 war den Testern nicht gut genug. Denn beim Aufmeißeln hatten sie allzu leichtes Spiel damit.
Querriegelschlösser sollen generell einen guten Schutz bieten, insbesondere was das Aufhebeln der Tür angeht. Während die Ikon Modelle im Test mit „Gut” abschnitten, fielen die Modelle von Abus glatt durch. Bei ihnen hielt der Schließzylinder nicht stand.
Insgesamt drei Kastenzusatzschlösser wurden ebenfalls getestet. Sie fielen alle durch. Während zwei Modelle sich zu leicht aufhebeln ließen, war das Abus-Modell dem Lockpicking nicht gewachsen. In der Juli-Ausgabe 2009 kann der ausführliche Test von Stiftung Warentest nachgelesen werden. Ebenfalls ist er online kostenpflichtig abrufbar.
Für großes mediales Aufsehen sorgte der Ankauf der CD mit Daten von vermeintlichen Steuersündern in den vergangenen Monaten. Die NRW-Landesregierung hatte die CD für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft, die Ermittlungen gegen 1.100 Steuersünder wurden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingeleitet. Nun heißt es, dass dieser ein Fehler unterlaufen sei.
Den Akten zu den Ermittlungen, die auch von den verdächtigen Steuerzahlern und deren Verteidigern eingesehen werden können, liegen zahlreiche zusätzliche Informationen, etwa zum Informant selbst, zu den Mitarbeitern der Credit Suisse, bei der das Geld versteckt worden sein soll und vieles mehr zugrunde. Dieses Wissen, so die Steuerfahnder, dürfe nicht einfach allgemein zur Verfügung stehen. Vielmehr müsse es geschützt werden, um gezielt gegen die betreffenden Personen vorgehen zu können. Insbesondere soll auch gegen Mitarbeiter der bekannten Bank vorgegangen werden, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Dies sei aber nun nicht mehr möglich, da zu viele Informationen zu Informant und Verdächtigen veröffentlicht worden seien. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dagegen beruft sich darauf, dass diese Informationen eindeutig zum Fall und damit auch zu den Akten gehörten. Man könne hier eben keine wichtigen Informationen zurückhalten, da sich schließlich auch die Verdächtigen über den Sachverhalt informieren können müssten. Dagegen halten die Kritiker, die auf den Fall der Bank LGT verwiesen. Auch hier waren Daten verkauft worden, Informationen zum Informanten gab es jedoch keine in den Ermittlungsakten. Allerdings zeigt sich eine massive abschreckende Wirkung der Steuersünder-CD schon jetzt. Alleine bis zum 10.06.2010 meldeten sich 4.148 Bürger aus NRW und stellten Selbstanzeige, davon stammten 2.665 aus dem Rheinland.
Hamburg hat Ermittlungen gegen Google eingeleitet. Grund dafür waren die Verstöße gegen den Datenschutz bei den Fahrten mit Kameras für das umstrittene Programm Street View. Dabei sollen Daten aus offenen Funknetzwerken mit gespeichert worden sein. Aber nicht nur Deutschland ermittelt gegen Google, auch Kanada hat sich eingereiht. Und der neueste Ermittler ist Australien, die seit dem 07.06.2010 gegen Google Ermittlungen eingeleitet haben.
Auch hier geht es um Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinien. Allerdings glaubt man in Australien weniger, dass es sich um Ermittlungen wegen des vernachlässigten Datenschutzes handelt, sondern geht eher davon aus, dass es sich um einen persönlichen Rachefeldzug handelt. Dieser soll von Kommunikationminister Stephen Conroy geführt werden. Er hatte erst im Mai öffentlichen Streit mit den Google Managern gesucht.
Auslöser für den Streit war die Kritik Googles an der Forderung, große Internetanbieter müssten Filter installieren, die rechtlich bedenkliche Inhalte gar nicht erst zur Anzeige brächten. Conroy weist solche Vorwürfe aber weit von sich. Er betonte, dass er lediglich in Sorge sei, dass große Unternehmen wie Google der Meinung seien, sie könnten die Gesetze in anderen Ländern aushebeln, nur weil dort nicht ihr Firmensitz sei.
Wie die Ermittlungen für den Internetriesen Google ausgehen werden, bleibt abzuwarten. Interessant ist aber, dass mittlerweile drei Staaten gegen die wohl größte Suchmaschine im Web ermitteln, weil vermutlich Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen. Während sich Google in Deutschland noch hilfsbereit zeigte, sieht es in den anderen Ländern vermutlich anders aus. Hierzulande wollte man die Wagen, mit denen die Kamerafahrten durch ganz Deutschland erfolgt sind, sogar zur Verfügung stellen, damit untersucht werden könne, woran die Panne lag.
Nachdem am 29. Mai 2010 das Jubiläum des BDD, des Bundesverbandes Deutscher Detektive, stattfand, wurde dabei auch über die Kaufhausdetektive gesprochen. Sie wurden bisher nicht als Detektive im eigentlichen Sinne angesehen und hatten keine verbandsmäßige Heimat. Das will der BDD nun ändern. Zu den teils hitzigen Diskussionen kam es aufgrund der Skandale von Discountern, die ihre Mitarbeiter ohne Begründung langfristig überwachen ließen.
Der BDD will nun mit einem eigenen Anforderungsprofil und einer Berufsordnung dafür sorgen, dass auch Inhaber von Detekteien, die vorwiegend in Kaufhäusern tätig werden, Mitglied werden können. Damit soll einerseits Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden, andererseits will sich der BDD auch für die Rechte der Kaufhausdetektive einsetzen. Mitglied werden kann aber nur, wer die Anforderungen des Profils erfüllt und zudem seine Arbeit nach der Berufsordnung ausübt.
Insbesondere die Dumpinglöhne, die derzeit für Kaufhausdetektive gezahlt werden, gilt es abzuschaffen, so der BDD. Die derzeitigen Grundlagen für die Berechnungen ermöglichten den Detektiven kein ausreichendes Einkommen. Mit einer noch auszuarbeitenden Kalkulations- und Preisgestaltungsgrundlage will der BDD den Kaufhausdetektiven ein Papier an die Hand geben, das es ihnen ermöglicht, realistische Preise bei den Kunden zu verlangen. Auch müsse der Handel lernen, dass gute Arbeit nun einmal Geld koste und sich auf entsprechende Preisveränderungen einstellen.
Bisher arbeitet der BDD bereits mit Lidl zusammen, auch Aldi Süd hat bereits Interesse an Kaufhausdetektiven gezeigt, die im BDD organisiert sind. Ebenfalls sollen schon in naher Zukunft Gespräche mit dem Handelsriesen METRO geführt werden. Insgesamt will der BDD mit seinen Vorgaben für mehr Rechtssicherheit auf Seiten der Kaufhäuser, aber auch der Detektive selbst sorgen. Damit wäre allen geholfen, selbst den Kunden und Mitarbeitern, die nicht mehr grundlos ausspioniert werden dürften. Denn der BDD ist bekannt für seine absolute Einhaltung der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen.