Unehrlichen Mitarbeitern auf der Spur

Der Zweck heiligt oft die Mittel. Das gilt auch für Unternehmen, die den Verdacht hegen, dass einer oder gar mehrere Mitarbeiter dem Arbeitgeber gegenüber unehrlich sind. Wenn immer wieder Dinge aus dem Betrieb verschwinden bzw. die Lagerbestände plötzlich schneller schrumpfen als in der Vergangenheit, sich aber an den Arbeitsweisen und Produktionsverfahren nichts geändert hat, liegt der Verdacht eines Diebstahls nahe. Leider kann dieser selten bewiesen werden, denn dafür müsste der oder die Mitarbeiter auf frischer Tat ertappt werden.

Ein Problem ist oft auch die Spesenabrechnung eines Außendienstmitarbeiters. Wird der Mitarbeiter nicht mittels ausgeklügelter Verfahren in seiner Arbeitsweise überwacht, kann es schnell passieren, dass auf der Spesenabrechnung Posten erscheinen, die schlicht und ergreifend gelogen sind. Da werden Dienstreisen angegeben, die nie stattgefunden haben, vermeintliche Geschäftsessen abgerechnet, die in Wahrheit jedoch eine Familienzusammenkunft gewesen sind und es wird bei der Angabe der gefahrenen Kilometer gemogelt.

Betrügerische Mitarbeiter kosten ein Unternehmen auf die Dauer ein kleines Vermögen, wenn dem kein Riegel vorgeschoben wird. Doch was tun? Viele Unternehmen entscheiden sich für den Einsatz einer Detektei, um dem einen oder gar mehreren unehrlichen Mitarbeitern auf die Spur zu kommen.

Handelt es sich um Betrugsfälle, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden, wird die Detektei normalerweise einen ihrer Mitarbeiter in den Betrieb einschleusen, der dem verdächtigen Mitarbeiter an die Seite gestellt wird und diesen künftig beobachtet, bis entsprechende Beweise vorliegen. Bei der Überwachung von Außendienstmitarbeitern werden meist Observationen vorgenommen, ein oft langwieriges und teures Verfahren. Kann damit jedoch der Betrug des Mitarbeiters nachgewiesen werden, lohnen sich die Kosten für die Kanzlei allemal. Zum Einen wird der betrügerische Mitarbeiter kaltgestellt, womit weitere Verluste vermieden werden. Zum Anderen sind in vielen Fällen die Kosten für den Detektiv von der Steuer absetzbar. Selbständige haben die Möglichkeit, die Honorare des Detektivs als Betriebsausgaben geltend zu machen.

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