Spionagetechnik über das Internet sehr umstritten
Um kriminellen Machenschaften und terroristischen Aktivitäten auf die Spur zu kommen, hat der Gesetzgeber bereits im Jahre 2008 Online-Durchsuchungen zugestimmt. Theoretisch ist die Spionagetechnik über das Internet nun also möglich, in der Praxis sieht es bislang aber etwas anders aus.
Nach eigenen Angaben hat das Bundeskriminalamt bisher auf derartige Maßnahmen verzichtet. Mittels Online-Durchsuchungen könnten die Computer verdächtiger Personen auf beweiskräftige Dateien durchsucht werden, auch das Lesen des E-Mail-Verkehrs wäre theoretisch möglich, wobei sowohl eingehende als auch ausgehende Mails auf deren Inhalt überwacht werden. Es wird unterschieden zwischen Online-Durchsuchungen, bei denen einmalig der Rechner einer verdächtigen Person auf Dateien untersucht wird und Online-Überwachungen, die über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Die meisten sehen die Option der Spionagetechnik über das Internet als starken persönlichen Übergriff an, denn niemand kann vorhersehen, wer sich in den heimischen Rechner einhackt, wann er das tut und welche Informationen vom Rechner abgezogen werden. Da bieten auch Firewalls und gute Antivirenprogramme, die den Zugriff von außen verhindern helfen können, nur wenig Schutz, da Umprogrammierungen und das Einschleusen von Trojanern dann doch noch zum Ziel führt.
Da bei den meisten unbescholtenen Bürgern sowohl die E-Mail-Post als auch Dateien sehr persönlichen Charakter haben, ist die Vorstellung, dass alle Welt sie lesen kann, nicht gerade das, was sich die Menschen unter Privatsphäre vorstellen. Die meisten befürchten einen Missbrauch dieser Art von Spionagetechnik, zumal die gesetzlichen Regelungen bisher noch recht schwammig sind und die Technik nicht nur zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden kann, sondern auch zur Beschaffung journalistischer Informationen. Wohl aus diesem Grund zeigt sich nur etwa die Hälfte der Bundesbürger mit Online-Durchsuchungen bzw. Online-Überwachungen einverstanden.