Category: Detektei

Unehrlichen Mitarbeitern auf der Spur

Der Zweck heiligt oft die Mittel. Das gilt auch für Unternehmen, die den Verdacht hegen, dass einer oder gar mehrere Mitarbeiter dem Arbeitgeber gegenüber unehrlich sind. Wenn immer wieder Dinge aus dem Betrieb verschwinden bzw. die Lagerbestände plötzlich schneller schrumpfen als in der Vergangenheit, sich aber an den Arbeitsweisen und Produktionsverfahren nichts geändert hat, liegt der Verdacht eines Diebstahls nahe. Leider kann dieser selten bewiesen werden, denn dafür müsste der oder die Mitarbeiter auf frischer Tat ertappt werden.

Ein Problem ist oft auch die Spesenabrechnung eines Außendienstmitarbeiters. Wird der Mitarbeiter nicht mittels ausgeklügelter Verfahren in seiner Arbeitsweise überwacht, kann es schnell passieren, dass auf der Spesenabrechnung Posten erscheinen, die schlicht und ergreifend gelogen sind. Da werden Dienstreisen angegeben, die nie stattgefunden haben, vermeintliche Geschäftsessen abgerechnet, die in Wahrheit jedoch eine Familienzusammenkunft gewesen sind und es wird bei der Angabe der gefahrenen Kilometer gemogelt.

Betrügerische Mitarbeiter kosten ein Unternehmen auf die Dauer ein kleines Vermögen, wenn dem kein Riegel vorgeschoben wird. Doch was tun? Viele Unternehmen entscheiden sich für den Einsatz einer Detektei, um dem einen oder gar mehreren unehrlichen Mitarbeitern auf die Spur zu kommen.

Handelt es sich um Betrugsfälle, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden, wird die Detektei normalerweise einen ihrer Mitarbeiter in den Betrieb einschleusen, der dem verdächtigen Mitarbeiter an die Seite gestellt wird und diesen künftig beobachtet, bis entsprechende Beweise vorliegen. Bei der Überwachung von Außendienstmitarbeitern werden meist Observationen vorgenommen, ein oft langwieriges und teures Verfahren. Kann damit jedoch der Betrug des Mitarbeiters nachgewiesen werden, lohnen sich die Kosten für die Kanzlei allemal. Zum Einen wird der betrügerische Mitarbeiter kaltgestellt, womit weitere Verluste vermieden werden. Zum Anderen sind in vielen Fällen die Kosten für den Detektiv von der Steuer absetzbar. Selbständige haben die Möglichkeit, die Honorare des Detektivs als Betriebsausgaben geltend zu machen.

Mittwoch Juli 14th, 2010 in Detektei | Comments Off

Detektei auch in Inkassofällen erfolgreich

Die Detektei arbeitet im Rahmen ihrer Aufgaben mit vielen Unternehmen zusammen, dazu zählen natürlich auch Inkassofirmen. Erst kürzlich wurde hierbei ein schier unglaublicher Fall bekannt. Nachdem ein Unternehmen die Forderungen gegen einen Kunden an das Inkassounternehmen übergab, ging dieses mit Hilfe der kooperierenden Detektei, wie üblich vor. Man recherchierte und ermittelte über die Vergangenheit des Schuldners. Bisher waren sämtliche Vollstreckungsversuche kläglich gescheitert. Die bescheidene Zwei-Zimmer-Wohnung war nur mit dem nötigsten ausgestattet, der Gerichtsvollzieher hatte keine Chance, hier etwas zu pfänden.

Die Detektei fand jedoch heraus, dass der Schuldner alles andere, als einen bescheidenen Lebensstil führte. Neben Restaurantbesuchen in Lokalen, in denen ein Essen um die 80 Euro kostete und die regelmäßig stattfanden, konnten auch häufige Reisen festgestellt werden. Dabei stieg der Schuldner fast ausschließlich in 4- und 5-Sterne-Hotels ab. Auch fuhr er einen sehr teuren Wagen, der allerdings seiner Tochter gehörte.

Ermittlungen brachten Unglaubliches ans Licht

Des Weiteren stellte die Detektei bei ihren Ermittlungen fest, dass der Schuldner einst ein Edelsteinhändler war. Die Firma ging allerdings pleite, er sitzt auf einem Schuldenberg von zwei Millionen Euro. Vor der Insolvenz des Unternehmens gelang es dem Schuldner aber, die Wertgegenstände auf seine Familie zu übertragen bzw. zu verkaufen.

Was jedoch bisher noch niemand wusste: Fernab der Meldeadresse, besagter Zwei-Zimmer-Wohnung hatte der Schuldner einen Garten. Dort schließlich stellte man ihn. Mit Hilfe eines herbei geeilten Bauern mit seinem Traktor wurde ein in den Boden eingelassener Tresor gehoben und von einer Fachfirma geöffnet. Was dort zu sehen war, erschütterte alle Beteiligten.

Der Tresor war randvoll mit Edelsteinen und Bargeld gefüllt. Schlussendlich erhielten die Auftraggeber, also die Gläubiger, ihre Forderung und man wusste um die Bedeutung der Ermittlungen der Detektei in diesem Fall. Dadurch zeigt sich, wie wichtig grundlegende Hintergrundrecherchen auch im Zusammenhang mit Inkassofällen sind.

Sonntag Mai 23rd, 2010 in Detektei | Comments Off

Wenn die Detektei zum Rechtsbrecher wird

In einem Norderstedter Unternehmen fand kürzlich ein fast unglaublicher Fall statt. Und zwar ging es um einen 56-jährigen Mitarbeiter, der bereits seit mehr als 35 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt ist. Allerdings wurde er im vergangenen Jahr auffällig, als er bei einer Betriebsversammlung Missstände im Unternehmen aufdeckte und den Betriebsrat kritisierte. Dem Unternehmen selbst passte es nicht, man hatte unter dem Vorwand, dass bereits einige Dinge gestohlen worden seien, einen Privatdetektiv aus Berlin angeheuert.

Er wurde als Maulwurf, als vermeintlicher Praktikant ins Unternehmen eingeschleust. Dabei wurde er speziell auf den betreffenden unbequemen Mitarbeiter, sowie zwei weitere Mitarbeiter angesetzt. Er erhielt einen Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe der verdächtigten Mitarbeiter zugewiesen. Der Auftrag war vom Unternehmen auf zwei Monate ausgehandelt worden, ein Erfolgshonorar wurde allerdings nicht vereinbart. Wöchentlich lieferte der Privatdetektiv Berichte ab. Dabei kam heraus, dass der 56-Jährige bereits mehrfach Kartons, sowie eine Trennscheibe aus dem Unternehmen mitgenommen habe. Das allerdings reichte dem Unternehmen nicht als Kündigungsgrund, so dass der Detektiv weiter ermitteln sollte.

Showdown kurz vor Ende des Auftrags

Kurz bevor die vereinbarte Laufzeit für den Auftrag ablaufen sollte, kam es zum Showdown. Der Privatdetektiv beobachtete, wie der Mitarbeiter eine Spezialzange im Wert von 450 Euro von einem in der Nähe liegenden Arbeitsplatz nahm, diese in seine Tasche steckte und alles in seinem Golf unter Kleidung versteckte. Der Detektiv folgte dem Mitarbeiter bis auf den Parkplatz, um das Ganze zu dokumentieren.

Daraufhin kündigte das Unternehmen dem Mitarbeiter fristlos, dieser setzte sich dagegen zur Wehr. Obwohl anfänglich alle Zeichen gegen den Arbeitnehmer standen, da die gerufene Polizei das Corpus Delicti im Wagen des Mitarbeiters fand, wendete sich das Blatt. Vor Gericht nämlich bezeugten mehrere Kollegen, dass sie den Angeklagten zur Tatzeit nicht  am Tatort gesehen hätten. Zudem beharrte der Anwalt des Arbeitnehmers darauf, dass eine Zange im Wert von 450 Euro ein Unternehmen, welches über 300 Mitarbeiter beschäftige, nicht in den Ruin stürzen können. Zusätzlich könne der Golf, insbesondere von einem Detektiv, leicht geöffnet werden, zumal der Schlüssel leicht zugänglich in einer Schublade am Arbeitsplatz des Angeklagten verwahrt sei. Außerdem gäbe es lediglich einen Zeugen für den Tathergang, der noch dazu bezahlt worden sei.
Die Richter schlossen sich der Beweisführung des Anwalts des Arbeitnehmers an. Die Glaubwürdigkeit des Detektivs wurde in Frage gestellt, die Kündigung als unrechtmäßig zurückgewiesen. Allerdings sei es auch falsch, den Detektiv zu beschuldigen, die Zange in das Auto des Mitarbeiters gelegt zu haben. Man ging jedoch davon aus, auch wenn kein Erfolgshonorar vereinbart war, dass der Detektiv die Beweise erbringen wollte, um so bekannter für seine gute Arbeit zu werden.

Nicht immer kann also auch einem Privatdetektiv getraut werden, wie uns dieser Fall einmal mehr gezeigt hat. Ohne hieb- und stichfeste Beweise sollten keine, teils haltlosen Anschuldigen erfolgen.

Samstag Mai 15th, 2010 in Detektei | Comments Off

Privatinsolvenz: Eine Detektei ermittelt

Die Privatinsolvenz ist eine sehr große Sache und bedeutet für die Person einige Einschränkungen, die man nicht immer über diesen langen Zeitraum so hinnehmen möchte. Man muss sich dessen bewusst sein, dass eine Privatinsolvenz zwar bedeutet, dass man nach einigen Jahren schuldenfrei ist, dennoch muss man auch auf Luxus und besondere Artikel verzichten, denn dies gibt es nicht mehr. Die Insolvenz ist nur möglich, wenn auch wirklich nichts mehr zu holen ist und die betreffende Person auf wichtige Dinge verzichten kann.

Es hat also nicht nur die Schuldenfreiheit zur Folge, sondern eben auch ein gewisses Maß an Einschränkung. Meist sind aber die Gläubiger nicht zufrieden damit, dass jemand sagt er meldet Insolvenz an. Deshalb gibt es immer mehr, die Ermittlungen anstreben, um eben diese Menschen zu observieren. Eine Detektei ist hierfür genau das Richtige. Beauftragt man einen Detektiv, so kann dieser die Überwachung übernehmen und eventuell auch Schwarzarbeit oder andere Geldquellen aufzudecken. Hält man sich nicht an die Auflagen der Insolvenz, dann kann dies schwerwiegende Folgen für die Person bedeuten.

Hat der Detektiv genügend Beweise, was in der heutigen Zeit mit der Observationstechnik kein Problem mehr ist, so kann er dies dem Gläubiger vorlegen und dieser kann dann dementsprechend handeln. Man sollte also nicht leichtfertig die Privatinsolvenz anmelden und darauf hoffen, dass man bei einem Betrug nicht erwischt wird. Die Observationstechnik und die Detektive sind inzwischen so gut, dass es kaum ein Entrinnen gibt, wenn jemand versucht das Gesetz zu hintergehen. Der Detektiv wird seinen Job sicherlich gut machen und einen auch auffliegen lassen, wenn dieser Auffälligkeiten findet.

Freitag März 19th, 2010 in Detektei | Comments Off

Detektei in Fällen von Kindesmisshandlung im Einsatz

In letzter Zeit wurden leider wieder mehrere Fälle durch die Presse bekannt, in denen Kinder misshandelt wurden. Es gibt immer noch genügend Menschen, die einfach wegsehen, wenn sie einen Verdacht haben: vielfach aus Angst, aber auch möchte man nicht einen unbegründeten Verdacht aussprechen. Doch seit den Fällen, die in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, schauen die Leute genau hin und versuchen Misshandlungen aufzudecken.

Doch auch das Informieren des Jugendamtes führt nur in den wenigsten Fällen zu einem Erfolg, weil keine ausreichenden Beweise vorliegen. Daher wenden sich immer mehr Menschen an eine Detektei ihres Vertrauens und beauftragen sie für die Ermittlungen in dem jeweiligen Fall. Dabei ermittelt die Detektei gegen die mutmaßlichen Täter, prüft, ob ein Fall von Kindesmisshandlung vorliegt und sammelt entsprechende Beweise hierfür, die später auch vor dem Gericht verwendet werden können. Im Gegensatz zu den staatlichen Ermittlern, ist die Detektei in der Regel mit einem besseren Equipment ausgestattet und hinzu kommt, dass sie in die Untersuchung des Falls mehr Zeit investieren kann.

Die Ermittlungen bei Fällen der Kindesmisshandlung erfordern von der beauftragten Detektei viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Gerade das Seelenleben der Kinder wird bei einer Misshandlung oft extrem betroffen, daher muss der jeweilige Ermittler sehr behutsam vorgehen. Eine gute und erfolgreiche Ermittlung in Sachen Kindesmisshandlung zeichnet sich durch schnelles Handeln aus, gepaart mit dem Sammeln von aussagekräftigen Beweisen.

Viele Detekteien beschäftigen heute Detektive, die speziell auf diese Thematik geschult wurden, manche von ihnen können im besten Fall sogar eine psychologische Ausbildung nachweisen. Bei einer erfolgreichen Ermittlung können die gesammelten Beweise den Jugendämtern übergeben werden, die anschließend einschreiten können.

Sonntag November 15th, 2009 in Detektei | Comments Off